Arbeitszeit und Ferien
Die Arbeitszeit beträgt normalerweise 37 Stunden pro Woche. Die verschiedenen TARIFVERTRÄGE haben Regeln dafür, wie du honoriert wirst, wenn du Überstunden machst oder außerhalb der normalen Arbeitszeiten arbeitest. Die Arbeitszeiten und –bedingungen gehen aus dem Arbeitsvertrag hervor, den du vom Arbeitgeber bei der Anstellung erhältst.
Du haben Anspruch auf fünf Wochen Urlaub im Jahr - bei voller Bezahlung. Du verdienen 2,08 bezahlte Feiertage pro Monat und können im selben Ferienjahr oder spätestens am 30. Dezember des folgenden Jahres verbringen.
Wechselst du mitten im Kalenderjahr deine Stelle, dann muss der Arbeitgeber Feriengeld für die erworbenen Tage ausbezahlen. Das Feriengeld beträgt 12,5 Prozent des gesamten Lohnes. Vom Lohn während der Ferien wird kein Feriengeld berechnet.
Aktive Freizeit mit Kultur, Natur und Gemeinschaft in Ringkøbing-Skjern Kommune - Foto: hvidesande.dk
Das Feriengeld kannst du beim Rücktritt vom Vertrag bekommen, wenn du aus Dänemark ausreist. Ansonsten ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Feriengeld an das sog. „Ferienkonto“ zu überweisen.
Das Feriengeld wird vor der Auszahlung an dich oder der Überweisung an das „Ferienkonto“ besteuert. Sei deshalb bedacht, bei deinem Steuereinkommen das Feriengeld mitzuberechnen, obwohl du es erst im folgenden Jahr ausbezahlt bekommst. Hier findest du mehr Auskünfte über das Ferienkonto und die Ferienregeln. Verwende eventuell Google Translate.